Oft weiß der Einzelne nicht, was er braucht, was nötig ist, was Sinn macht oder was möglich ist.
Deshalb möchte ich Ihnen an dieser Stelle Antworten geben zu Fragen wie:
Brauche ich eine Verordnung, was macht Sinn?
Ob Sie eine Verordnung brauchen, hängt auch davon ab, ob Sie leiden.
Da sich die kürzeste Definition von Krankheit auf den Satz:
"Krank ist, wer leidet" beschränken lässt, brauchen Sie auch oder gerade dann Hilfe, wenn Sie leiden und den Zustand in dem Sie sich befinden nicht länger ertragen können.
Als Beispiel:
Wer einmal über eine bestimmte Fähigkeit verfügte die er aus verschiedenen Gründen verloren hat, (bestimmte Handlungen ausführen können) wird darunter leiden und berechtige Ansprüche haben, diese Fähigkeiten wieder zu erlangen. Dann wiederum wird es Zeit, sich Rat und Hilfe zu holen. Kinder können leiden, wenn sie mit ihren Fähigkeiten weit hinter denen anderer Kinder zurückliegen, sich nicht so bewegen können wie andere oder sich weniger zutrauen also nicht mitspielen können. Für jemanden der in der Schule nicht mitkommt, weil er sich nicht so lange mit einer Aufgabe beschäftigen kann, ist unter Umständen ebenfalls ein Leidensdruck vorhanden. Erwachsene können leiden, wenn sich plötzlich im Wesen oder dem Stütz- und Bewegungsapparat eine Veränderung vollzogen hat, mit der sie nicht zurechtkommen.
Der beste Weg an ein Heilmittel (also auch Ergotherapie) zu kommen, ist immer noch der über den Hausarzt oder Facharzt. Es verordnen, je nach Notwendigkeit, Hausärzte, Orthopäden, Neurologen, Psychologen, Rheumatologen, Kinderärzte aber auch Zahnärzte.
Je nach Notwendigkeit gibt es:
Verordnungen für die Motorisch- funktionelle Behandlung (30 - 45Minuten) ausschließlich für die Rehabilitation des Stütz- und Bewegungsapparates. Verordnung über Hausärzte, Orthopäden, Rheumatologen oder auch Klinikärzten nach Operationen. Für Patienten mit Gedächtnisstörungen ist (meist vom Neurologen) die Verordnung für Hirnleistungstraining (HLT) möglich, auch hierfür werden 30 - 45 Minuten Behandlungszeit gerechnet.
Verordnungen für die Sensomotorisch - perzeptive Behandlung (45 -60 Minuten) für Patienten deren Einschränkung sich neben dem Bewegungsapparat auch auf die Körperwahrnehmung erstreckt. Verordnung über Hausärzte, Neurologen und Kinderärzte. Verordnungen für die Psychisch - funktionelle Behandlung (60 -75 Minuten) für Patienten mit psychischen Erkrankungen. Verordnung über Hausärzte, Neurologen, Psychiatern oder auch Kinderärzte.
Wie komme ich an eine Verordnung?
Der beste Weg ist über die oben genannten Ärzte.
Welche Kosten erwarten mich?
Kassenpatienten: Kinder zahlen nichts und auch nichts dazu, Erwachsene die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen ebenfalls nichts. Wer von der Zuzahlung nicht befreit ist, zahlt einen Eigenanteil von 10 Prozent des Rezeptwertes plus 10€ Rezeptgebühr pro Rezept. Privatpatienten mit und ohne Beihilfe erhalten einen Behandlungsvertrag wobei sich das Honorar an den Kassensätzen orientiert. Da es in meiner Praxis keine "Zweiklassenbehandlung" gibt, gelten für Privatpatienten auch keine anderen Preise! Wir behandeln Sie alle gleich - gleich gut, gleich kompetent und ohne versteckte Kosten.
Werden Hausbesuche gemacht?
Grundsätzlich bieten wir die Behandlung auch als Hausbesuch an, wenn sie entweder ärztlich verordnet oder vertraglich vereinbart ist. Da in Kindergärten normaler Weise keine Behandlung erfolgen darf, gibt es die Möglichkeit, das Kind für die Behandlung aus umliegenden Kindergärten abzuholen und wieder zu bringen. Sie sparen dadurch Zeit, die Sie am Nachmittag vielleicht nicht haben.
Therapeutenwechsel, geht das und wenn ja, wie?
Therapeutenwechsel sind grundsätzlich immer und auch während laufender Verordnungen möglich. Das gilt sowohl für den Therapeutenwechsel innerhalb einer Praxis oder auch ein Wechsel von einer Ergotherapie Praxis zur anderen.
Es ist Ihr Recht, sich den Therapeuten frei zu wählen.
Sollten Sie die aktuelle Verordnung in der jetzigen Praxis nicht zu Ende führen wollen, brauchen Sie nicht gleich eine neue Verordnung. Lassen Sie sich eine Kopie der alten Verordnung geben und streichen Sie danach die Felder für die restlichen Unterschriften auf dem Original durch. Mit der Kopie suchen Sie sich dann einen anderen Therapeuten und weiter geht es. Wenn Sie gehen, haben Sie selbstverständlich das Recht auf einen Abschlussbericht.
Wenn ich vereinbarte Termine nicht wahrnehmen kann?
Ist das erst mal nicht so schön aber durchaus entschuldbar. Grundsätzlich gilt: Termine die nicht eingehalten werden können, sollten 24 Stunden vorher vom Patienten abgesagt werden, um der Praxis die Möglichkeit zu geben, die Lücke wieder zu schließen. Wird nicht abgesagt, wird eine Gebühr in Höhe des Behandlungsentgeltes fällig, die privat zu zahlen ist. Da wir aber keine Hellseher unter uns haben und keiner am Montagabend wissen kann, ob und wie es ihm oder dem Kind am Dienstagmorgen geht, wird diese Gebühr nicht beim ersten Versäumnis erhoben (Wir sind alle nur Menschen).
Es sollte allerdings jedem Patienten oder Angehörigen klar sein, dass der Therapeut mit seiner Arbeit sein tägliches Brot verdient, ein Nichterscheinen ohne Absage also einen finanziellen Verlust darstellt. Die Miete will bezahlt sein, ganz zu schweigen von den Stadtwerken, der Bank, dem Finanzamt, den Versicherungen, den Lieferanten der Materialien, dem Tankwart, dem Supermarkt, das Taschengeld.
Weitere Fragen? Schreiben Sie mir!
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Telefon: 02373 7605685
Mobil: 01739487964