"chronisch"
langsam stetig fortschreitend,
"Krankheit"
Verlust von Gesundheit und oder Wohlbefinden mit wesentlich negativem Einfluss auf die gewohnte Lebensführung und Leidensdruck.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinien zur Verordnung von Heilmitteln geändert. Die langfristige ärztliche Verordnung von Therapiemaßnahmen wird für Schwerbehinderte und chronisch Kranke erheblich erleichtert. Ärzte müssen nun keine Regressforderungen mehr befürchten, wenn sie ihr Behandlungsbudget überschreiten. Die neue Regelung soll ab 1.7.2011 in Kraft treten.